Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode für einen bestimmten Personenkreis. Gewerbetreibende, die einen Jahresumsatz von € 500.000,– und einen Gewinn von € 50.000,– nicht überschreiten, können zur Ermittlung Ihres Gewinns die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden. Unabhängig von der Umsatz- und Gewinngröße können auch Freiberufler Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird auch 4/3-Rechnung genannt, da sie ihre gesetzliche Grundlage im § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes hat.
Die Vereinfachung bei dieser Gewinnermittlungsmethode liegt darin, dass keine periodengerechte Abgrenzung einzelner Geschäftsvorfälle erfolgt. Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Nur Einnahmen und Ausgaben, die tatsächlich auch im Kalenderjahr gezahlt wurden, werden bei der Ermittlung des Gewinns berücksichtigt. Bestandsveränderungen finden bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ebenso keine Berücksichtigung wie auch Rückstellungen.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat der Steuerpflichtige einen Gestaltungsspielraum, da er bis zu einem gewissen Umfang Einfluss auf den Zu- und Abfluss von Zahlungen nehmen kann.
Auf Basis Ihrer Aufzeichnungen erstellen wir gerne für Ihr Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die entsprechende Steuererklärung.